Baurecht und Werkvertragsrecht
Ich biete die Betreuung insbesondere mittelständischer Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauherren in allen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts an.

Bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens und im Rahmen der Bauplanung stehe ich Ihnen beratend zur Seite, denn eine klare Aufgaben- und Haftungsregelung zwischen den Vertragsparteien beugt Rechtsstreitigkeiten wirksam vor.
Nicht selten sind bau- und handwerkliche Mängel nämlich leicht zu erkennen, jedoch sind die Verantwortlichen und die zugrundeliegende(n) Ursache(n) selbst für den Fachmann schwer zu ermitteln.
Die rechtzeitige Beweissicherung, ggf. unter Zuhilfenahme von qualifizierten Sachverständigen, ist der Weg, einen langjährigen und u. U. existenzbedrohenden Bauprozess zu vermeiden. Technisches Verständnis und rechtliche Fachkenntnisse im Werkvertragsrecht führen zum Erfolg.
Hierbei sind breit gefächerte Kontakte zu in unterschiedlichen Fachgebieten qualifizierten Fachunternehmen und Sachverständigen von großem Vorteil, um nicht nur Schadenursachen und notwendige Baumaßnahmen zu ermitteln, sondern auch fachgebietsübergreifend beseitigen zu lassen. Insoweit können jederzeit verlässliche, langjährig bekannte Kontakte vermittelt werden.
Kommt es doch zum Rechtsstreit, erfordert die erfolgreiche Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten vertiefte Kenntnisse im Zivilprozessrecht. Denn nahezu in jedem Fall sind mehrere Akteure an einem Bauvorhaben beteiligt und versuchen sich im Streitfall den “schwarzen Peter” zuzuschieben. Insbesondere in Beweissicherungsverfahren kann dem durch sog. Streitverkündungen begegnet werden, sodass Ihre Ansprüche auch gegenüber dem tatsächlich Verantwortlichen letztlich durchgesetzt werden können.
Rechtsanwalt Couck verfolgt Ihre Rechte, gleich in welchem Verfahrensstadium, konsequent und mit dem nötigen “Know-How”.