Strafrecht & Bußgeldsachen

Strafrecht & Bußgeldsachen

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?

Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, Ihren Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Ermittlungs- und Strafverfahren durchzusetzen.

Rechtsanwalt Couck engagiert sich für ein faires Strafverfahren und streitet für die Unschuldsvermutung. So finden die Mandanten in Rechtsanwalt Couck einen Strafverteidiger der es versteht, professionell und leidenschaftlich um ihre Rechte zu kämpfen, diese jedoch auch zu vermitteln und zu moderieren.

Gerade im Ermittlungsverfahren gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Strafverteidiger, das Strafverfahren positiv zu beeinflussen. Im Rahmen einer Schutzschrift können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Argumente vorgetragen werden, die die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts nach sich ziehen können. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lässt sich erfahrungsgemäß  ebenso die Anregung zur Einstellung des Verfahrens (gegen Auflagen) (§§ 153 ff. StPO) durch einen erfahrenen Strafverteidiger einfacher durchsetzen als nach Anklageerhebung.

Die Vermeidung einer belastenden, möglicherweise existenzvernichtenden Gerichtsverhandlung hat oberste Priorität. Es ist insofern unbedingt zu empfehlen, dass Sie Rechtsanwalt Couck möglichst bald nach Kenntnis darüber, dass gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, kontaktieren. Das frühzeitige Eingreifen eines Strafverteidigers ist für die Weichenstellung in Richtung eines günstigen Ausgangs des Strafverfahrens von großer Bedeutung.

Pflichtverteidigung – Wann haben Sie einen Anspruch?

Das Gesetz bestimmt, dass einem Beschuldigten bzw. einem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen ein Anwalt an die Seite gestellt wird; diesen Anwalt nennt man dann „Pflichtverteidiger“.

Doch wann hat man genau eine Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers? Abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen des § 140 Abs. 1 StPO besteht nach Absatz 2 der Vorschrift auch ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn:

  1. die Akteneinsicht durch den Verteidiger notwendig ist,
  2. wenn Sie aus verschiedenen Gründen nicht dazu fähig sind, sich selbst zu verteidigen, insb. der schwierigen Sach- und Rechtslage,
  3. wenn im Falle einer Verurteilung mit schweren Folgen, insb. einer Freiheitsstrafe von über 1 Jahr, zu rechnen ist.

Wurden Sie Opfer einer Straftat?

Sind Sie durch eine Straftat geschädigt worden, haben Sie sowohl ein Interesse an der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche als auch an der Bestrafung des Täters.

Rechtsanwalt Couck ist Mitglied des gemeinnützigen Vereins Weisser Ring e.V. und vertritt Geschädigte in jedem Verfahrensstadium, nimmt Akteneinsicht in die polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte und wahrt Ihre Rechte im Rahmen der Hauptverhandlung, ggf. im Rahmen einer Nebenklage.

Auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Rentenansprüche etc.) setzt Rechtsanwalt Couck konsequent für Sie durch. Dies beispielsweise im Rahmen einer Adhäsionsklage (quasi eine Zivilklage integriert in den Strafprozess gegen den Täter) oder im Rahmen eines gesonderten Zivilrechtsstreits.

 

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