Das deutsche Gebührensystem gewährleistet durch seine besondere, flexible Gestaltung in den meisten Fällen eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für den Anwalt.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.
Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Vergütungsvereinbarungen haben seit dem Inkrafttreten des RVG erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie sind unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich zulässig.
Die gesetzlichen Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis besteht. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis und die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Das anwaltliche Gebührenrecht ist durch den gesetzlich vorgesehenen weiten Gebührenrahmen sehr flexibel.
Rufen Sie uns an unter +49 6809 / 839 99 62 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.