Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht ist nahezu allgegenwärtig. Den wenigsten Menschen ist dies jedoch bewusst. Das Sozialrecht erfasst z. B. den Schutz auf dem Weg zur Arbeit (gesetzliche Unfallversicherung). Es endet bei der Absicherung für soziale Not (“Hartz IV” und Sozialhilfe).
So bedeutsam das Sozialrecht für jeden Bürger ist, so unübersichtlich ist es jedoch auch. Unter Umständen höchst bedeutsame und existenzsichernde Ansprüche gegenüber Sozialträgern, insb. den berufsgenössischen gesetzlichen Unfallversicherungen, sind vielen Menschen gar nicht erst bekannt.

Beispielsweise können Arbeitnehmer, die einen “Arbeitsunfall” erlitten haben, gegenüber der für sie zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung Ansprüche auf Gewährung einer Verletzten- oder Berufsunfähigkeitsrente haben.
Der Begriff des “Arbeitsunfalls” ist hierbei deutlich weiter gefasst, als es den meisten Menschen bewusst ist.
Zum Beispiel ist ein Unfall, der sich auf der Autofahrt von bzw. zu Ihrem Arbeitsort ereignet, i.d.R. ein Arbeitsunfall i.S.d. 7. Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Daher kann i.d.R. neben dem Unfallgegner auch die gesetzliche Unfallversicherung, insb. für Personenschäden, in Anspruch genommen werden kann.
Ebenso haben Sie Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden.
Da das Sozialrecht äußerst umfangreich ist und eine fundierte anwaltliche Beratung insb. in diesem Rechtsgebiet der Fokussierung bedarf, konzentriert sich Rechtsanwalt Couck ausschließlich auf das sog. Sozialversicherungsrecht als Teilbereich des Sozialrechts. Hierbei berät Rechtsanwalt Couck seine Mandanten insb. bei folgenden Problemstellungen:
- Anerkennung eines “Grades der Schädigungsfolgen” (GdS)
- Durchsetzung von Rentenansprüchen nach dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Anerkennung eines “Grades der Behinderung” (GdB) bzw. einer Schwerbehinderung nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Abwicklung von Personenschäden mit der gesetzlichen Unfallversicherung infolge von Verkehrsunfällen