Beratungs- und Prozesskostenhilfe

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Verfügen Sie nur über geringe finanzielle Mittel, heißt dies nicht, dass Sie Ihre Rechte nicht durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen können. 

Beim am Wohnsitz zuständigen Amtsgericht können finanzschwache Personen einen sog. “Beratungshilfeschein” für die außergerichtliche Vertretung des Rechtsanwalts beantragen. Wird dieser erteilt, erhält der Rechtsanwalt die Gebühren aus der Staatskasse. Dieser Antrag kann auch nachträglich, nach der ersten anwaltlichen Beratung, vom Anwalt eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch eine Ausschlussfrist zur Einreichung des Antrages von vier Wochen.

Download
Beratungshilfeantrag
Hier können Sie den amtlichen Vordruck herunterladen und direkt beim Besprechungstermin vorlegen.
Beratungshilfeantrag.pdf 
PDF-Dokument [634.6 KB]

Muss geklagt werden, kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden, sodass sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen werden können.

Download
Prozesskostenhilfeantrag
Hier können Sie den amtlichen Vordruck herunterladen und direkt beim Besprechungstermin vorlegen. Beachten Sie auch das nachstehende Hinweisblatt zum Formular für Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Prozesskostenhilfeantrag.pdf 
PDF-Dokument [1.7 MB]
 
Download
Hinweisblatt bei PKH/VKH
Hier können Sie das Hinweisblatt herunterladen.
Hinweisblatt PKH-VKH.pdf 
PDF-Dokument [1.2 MB]

Scheuen Sie sich nicht, mich auf eine schwierige Vermögenslage anzusprechen. Ich werde Sie dementsprechend beraten und Ihnen bei der Antragstellung zur Seite stehen.

 
Rechtsanwaltskanzlei Couck hat 4,91 von 5 Sternen 191 Bewertungen auf ProvenExpert.com