Verfügen Sie nur über geringe finanzielle Mittel, heißt dies nicht, dass Sie Ihre Rechte nicht durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen können.
Beim am Wohnsitz zuständigen Amtsgericht können finanzschwache Personen einen sog. “Beratungshilfeschein” für die außergerichtliche Vertretung des Rechtsanwalts beantragen. Wird dieser erteilt, erhält der Rechtsanwalt die Gebühren aus der Staatskasse. Dieser Antrag kann auch nachträglich, nach der ersten anwaltlichen Beratung, vom Anwalt eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch eine Ausschlussfrist zur Einreichung des Antrages von vier Wochen.
Muss geklagt werden, kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden, sodass sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen werden können.
Scheuen Sie sich nicht, mich auf eine schwierige Vermögenslage anzusprechen. Ich werde Sie dementsprechend beraten und Ihnen bei der Antragstellung zur Seite stehen.