Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, werden die Gebühren von dieser getragen, wenn das betroffene Rechtsgebiet von Ihrer Rechtsschutzpolice abgedeckt wird. Eine Deckungsanfrage reiche ich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zeitgleich mit meiner eigentlichen Leistung (i.d.R. ein Schreiben) ein und fordere die Kosten an. Unter Umständen haben Sie jedoch einen Selbstbehalt zu tragen, der unmittelbar an mich zu zahlen ist.
Wenn Sie zunächst die Deckungsanfrage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen möchten, teilen Sie mir dies bei der Mandatsaufnahme mit.
Bringen Sie in jedem Fall wenigstens die Vertragsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie den Namen der Versicherungsgesellschaft zum ersten Beratungsgespräch mit.