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Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen mit Ihrem Anwalt für Baumangel

Als Experten für Baurecht finden wir individuelle Lösungen für Baumängel, damit Sie nicht auf dem Schaden sitzenbleiben

Damit Sie nicht vor den Scherben Ihres Bauprojekts stehen

Anwalt Baurecht (1)

Leider treten bei fast allen Bauprojekten Baumängel und Probleme auf, mit denen sich Betroffene herumärgern müssen. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt verfangen sich viele in juristischen Fallstricken, die letztendlich zu hohen finanziellen Verlusten und schlimmstenfalls zum Abbruch des Baus führen.

Als starker Partner setzen wir konsequent Ihr Recht durch und machen Ihre Ansprüche geltend, sodass Ihr Bauvorhaben fertiggestellt wird oder Sie Schadensersatz bekommen, sodass Ihre Existenz nicht gefährdet wird.

  • Gegen Baumängel durchsetzungsstark vorgehen 
  • Bausorgen und Stress abgeben
  • Ihr Bauprojekt erfolgreich fertigstellen


Es wurde mir ein sehr kurzfristiger Termin (bereits am nächsten Tag) ermöglicht. Herr Couck zeigte mir klar erläutert die möglichen Vorgehensweisen auf und unterstütze mich bei einer außergerichtlichen Lösungsfindung, dessen Ergebnis für mich besser wie erhofft ausfiel.
Ich kann nur vielen Dank sagen und Herr Couck bestem Gewissens nach weiterempfehlen.

Zufriedener Mandant

Ihre Rechte und Interessen konsequent vertreten

Als starker Partner lösen unsere Anwälte Ihre Baumängel-Probleme

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Stellen Sie einen Pfusch an Ihrer Immobilie fest, vertreten unsere fähigen Experten Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Wir treten für Ihr Recht ein und setzen uns mit Ihrem Auftragnehmer für Sie auseinander.

Existenzängste nehmen & Sorgen abgeben

Baumängel können zu Verzögerungen und schlimmstenfalls zum Scheitern Ihres Bauprojekts führen, daher stehen wir Ihnen als spezialisierte Anwälte zur Seite. Gemeinsam finden wir geeignete Lösungen zur Bewältigung Ihrer Bauprobleme.

Beheben der Baumängel & Fertigstellung des Baus

Als kompetente Experten setzen wir Ihre Gewährleistungsansprüche durch, damit der Bau nach Absprache fertiggestellt wird oder Sie Schadensersatz bekommen. Wir finden langfristige Lösungen zur Fertigstellung Ihres Baus.

Müssen Sie sich auch damit herumschlagen?

Diese Probleme bei Baumängeln kosten den Sie letzten Nerv

Ihnen geht es genauso?

Die Kanzlei Couck kennt Lösungswege
für Ihre individuelle Situation. 

1. Hohes Konfliktpotenzial

Baumängel bergen ein hohes Konfliktpotenzial, da sie die Interessen von Bauherren, Auftragnehmern und Planern direkt betreffen. Meinungsverschiedenheiten über Ursachen und Verantwortlichkeiten können schnell eskalieren, was die Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien belastet und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt.

2. Rechtliche Fallstricke mit langem Rechtsverfahren

Das Baurecht ist komplex und detailreich, wodurch es leicht zu Fehlinterpretationen und Fehlern in der Durchführung kommen kann. Selbst kleinste Unachtsamkeiten können zu langwierigen rechtlichen Verfahren führen, die nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostenintensiv sind.

3. Baumangel wird nicht behoben

Wenn Baumängel nicht rechtzeitig oder nicht korrekt adressiert werden, besteht das Risiko, dass sie überhaupt nicht behoben werden. Dies kann die Nutzung des Gebäudes erheblich beeinträchtigen und zu weiteren Schäden führen, die möglicherweise irreversible Auswirkungen haben.

4. Hohe finanzielle Verluste

Nicht behobene Baumängel führen oft zu weiteren finanziellen Belastungen, da die Beseitigung der Mängel oder die Schadensbehebung zusätzliche Investitionen erfordern. Diese Mehrkosten können den ursprünglichen Budgetrahmen weit überschreiten und den finanziellen Spielraum der Bauherren stark einschränken.

Ihr Ansprechpartner für Ihr Werk

Durchsetzungsstarker Rechtsanwalt für Baurecht löst Ihr Problem mit dem Baumangel

Optimale Lösungswege, um gegen Baumängel vorzugehen

Als erfahrene Kanzlei für Baurecht wissen wir genau, worauf es bei Mängeln an Ihrem Bau ankommt und können für Ihre individuelle Situation maßgeschneiderte Lösungen finden, damit die Mängel nach Ihren Wünschen behoben werden oder Sie Schadensersatz geltend machen können.

Wertvolle Kontakte zu Sachverständigen

Durch unsere Kontakte zu Sachverständigen und Gutachtern, mit denen wir zusammenarbeiten, können wir sachgemäß Mängel festhalten, fertige Bauabschnitte oder Endergebnisse abnehmen oder auch Ihre Ansprüche rückwirkend durchsetzen.

Hohe finanzielle Verluste vermeiden

Unsere hoch spezialisierten Experten bieten Ihnen umfassende Beratung, begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie umfassend rechtlich abgesichert sind, damit Sie keine Verluste oder Schäden hinnehmen müssen.

  • Rechtssicher gegen Baumängel & Verzögerungen vorgehen
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Zeitige Problembehebung
  • Möglichkeit zur erfolgreichen Fertigstellung des Baus

Darum ist ein fähiger Anwalt unerlässlich

Unverzichtbare Expertise ist für Ihre Mängelbeseitigung Goldwert

Ihre Notlage ohne spezialisierten Rechtsanwalt
  • Erhebliches Konfliktpotenzial
  • Viele juristische Fallstricke mit Potenzial für selbst verursachte Fehler
  • Schlimmstenfalls wird Ihr Baumangel nicht behoben
  • Erhebliche Mehrkosten
  • Kein Durchsetzen der Rechte
  • Langwieriges Rechtsverfahren
Mit erstklassigen Anwälten von Couck & Kollegen
  • Notwendige anwaltliche Autorität zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Ruhige Zuversicht & Rechtssicherheit
  • Hoch spezialisierte Expertise & versierte Erfahrung

  • Erfolgreiche Erfüllung Ihres Bauvorhabens
  • Behebung der Baumängel oder Schadensersatz
  • Ideale Lösungswege, damit Ihr Bauprojekt doch noch beendet wird

Mit starker Leistung Ihren Baupfusch lösen

Beispielszenarien, bei denen wir Ihnen zur Seite stehen

Unsere Erfahrungen zeigen immer wieder, wie wichtig es ist, von Beginn an einen Anwalt für Baurecht zu Ihrem Bauvorhaben hinzuzuziehen, um die Planung, Verträge und im Anschluss auch die Abnahme rechtssicher abzuwickeln.

Durch eine wirkungsvolle Kooperation mit Gutachtern und Sachverständigen kann ein fähiger Anwalt vorbeugend dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht und Ihrem fertigen Bauprojekt kommen.

Baumangel wird erst nach der Bauabnahme festgestellt

Haben Sie den Bau bereits abgenommen und stellen erst im Nachhinein Mängel an der Immobilie fest? Die Frist für die Verjährung beträgt üblicherweise bis zu 5 Jahre nach Abnahme, innerhalb derer Sie Ihre Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen müssen.


In solch einem Fall ist die Unterstützung eines Anwalts unerlässlich, da ohne Experten an Ihrer Seite Ihr Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dabei muss nämlich der Auftraggeber nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorlag, was äußerst schwierig ist.

Baumangel wird vor oder bei der Abnahme festgestellt

Stellen Sie Mängel bereits vor oder direkt bei der Abnahme fest? In diesem Fall sollten Sie den Mangel nachweisbar festhalten und sich auf einen möglichen Rechtsstreit vorbereiten. Um nicht in juristische Fallstricke zu geraten, sollten Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht aufnehmen.


Wenn der Mangel, am besten durch einen Fachexperten, nachgewiesen werden konnte oder aber direkt gerügt wurde, folgt ein juristischer Ablauf, den Sie im Folgenden finden. Daher ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

So läuft unsere Beratung ab

Das können wir für Sie erreichen

  1. 1
    Vertragsprüfung: Für die Durchsetzung der Rechte ist die Vertragsprüfung relevant, da Baumängel in das Rechtsgebiet des Werkvertragsrechts fallen.
  2. 2
    Prüfung des Mangels: Durch einen fähigen Anwalt und kooperierenden Sachverständigen oder Gutachtern wird der Baumangel geprüft und festgehalten.
  3. 3

    Aufforderung zur Nacherfüllung: Bei Baumängeln sollten Sie von einem Experten eine angemessene Frist festlegen lassen, innerhalb derer der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung zu bewältigen hat. Sollte das Unternehmen der Aufforderung innerhalb der Frist nicht nachkommen, kann der Bauherr verschiedene Rechtsmittel in Anspruch nehmen.

    Weil die angemessene Fristsetzung immer im Zusammenhang mit dem Baumangel steht, ist rechtliche Beratung durch einen fähigen Experten unerlässlich. Wird eine unrealistische Frist gesetzt, bietet das Konflikt- und Verhandlungspotenzial für die Gegenseite bzw. kann zu unnötigen Verzögerungen führen. Daher sollten Sie Ihre individuelle Lage von einem Spezialisten für Baurecht einschätzen lassen.

  4. 4
    Möglichkeiten der Gegenseite: 

    Nacherfüllung: Die Baumängel werden von dem Bauunternehmen beseitigt.

    Verweigerung: Der Auftragnehmer weigert sich, der Aufforderung der Ausbesserung innerhalb der Frist nicht nachzukommen.

    Fristverstreichung: Das Bauunternehmen lässt die Frist verstreichen, ohne mit dem Auftraggeber zu kommunizieren oder die Baumängel zu beseitigen.

Richtig Reagieren

Ihre Möglichkeiten, auf das Bauunternehmen zu reagieren

Prüfung und Abnahme

In Zusammenarbeit mit Gutachtern und Sachverständigen nehmen wir den Bau ab und stellen fest, ob die Mängelbeseitigung zu Ihrer Zufriedenheit nach Absprache erfolgt ist oder welche weiteren Schritte bei Unzufriedenheit unternommen werden sollten.

Immer für Sie da

Kanzlei Couck

Rücktritt vom Vertrag

Der Bauherr kann vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass beide Parteien ihre bisher erbrachten Leistungen zurückgeben müssen. Dies kann jedoch kompliziert werden, wenn das Haus bereits teilweise fertiggestellt ist.
Voraussetzungen:

  • Es muss ein Mangel vorliegen, der nicht nur unerheblich ist.
  • Dem Bauunternehmer wurde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt.
  • Diese Frist ist erfolglos verstrichen.
  • Die Nacherfüllung ist für den Bauherrn unzumutbar oder sie wurde endgültig verweigert.
  • Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

Folgen: 

  • Der Vertrag wird rückabgewickelt.
  • Beide Parteien müssen die erbrachten Leistungen zurückgeben.
  • Der Bauherr muss das bisher Erbrachte vergüten, soweit er es verwenden kann.
  • Ggf. Schadensersatzansprüche (z.B. Kosten für Rückbauarbeiten).

Auf uns ist verlass

Kanzlei Couck

Minderung

Der Bauherr kann den Preis mindern, das heißt, er zahlt weniger als ursprünglich vereinbart, um den Wertverlust durch den Mangel zu kompensieren.

Voraussetzungen:

  • Ein erheblicher Mangel liegt vor.
  • Dem Bauunternehmer wurde eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und diese ist erfolglos verstrichen.
  • Alternativ: Nacherfüllung wurde verweigert oder ist unzumutbar.

Folgen:

  • Der Preis des Bauwerks wird entsprechend dem Wertunterschied zwischen mangelfreiem und mangelhaftem Werk herabgesetzt.
  • Der Bauherr kann die vereinbarte Vergütung um den Betrag mindern, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist.

Ihr Starker Partner

Kanzlei Couck

Selbstvornahme

Der Bauherr hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und die entstandenen Kosten vom Bauunternehmer zurückzufordern.
Voraussetzungen:

  • Ein erheblicher Mangel liegt vor.
  • Der Bauherr hat dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt.
  • Die Frist ist erfolglos verstrichen oder die Nacherfüllung wurde endgültig verweigert.
  • Es liegt kein Fall vor, in dem die Selbstvornahme unzumutbar wäre (z.B. unverhältnismäßige Kosten).

Folgen:

  • Der Bauherr kann den Mangel selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
  • Er kann Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, die ihm durch die Selbstvornahme entstehen.
  • Die Kosten umfassen Material, Arbeitszeit und eventuell beauftragte Fremdfirmen.
  • Es besteht eine Dokumentationspflicht, um die angefallenen Kosten gegenüber dem Bauunternehmer nachweisen zu können.
  • Der Anspruch auf Kostenersatz verjährt in der Regel innerhalb von fünf Jahren ab Abnahme des Werkes.

Auf uns ist verlass

Kanzlei Couck

Schadensersatz

Falls dem Bauherren durch die Mängel weitere Schäden entstehen (z.B. Kosten für eine Ersatzunterkunft), kann er diese Kosten ebenfalls vom Bauunternehmer einfordern.

Voraussetzungen:

  • Ein erheblicher Mangel liegt vor.
  • Eine Frist zur Nacherfüllung wurde gesetzt und ist erfolglos verstrichen.
  • Es muss ein Verschulden des Bauunternehmers vorliegen (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
  • Keine Haftung des Bauunternehmers, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist, die der Bauherr zu vertreten hat.

Folgen:

  • Der Bauherr kann Ersatz für den gesamten Schaden verlangen, der durch den Mangel entstanden ist.
  • Dazu gehören direkte Schäden (z.B. Reparaturkosten) sowie indirekte Schäden (z.B. Mietausfall, zusätzliche Finanzierungskosten).
  • Auch Aufwendungen für Selbstvornahme oder Kosten für einen Ersatzunternehmer können ersetzt werden.

Zufriedene Mandanten berichten

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  • Ausgangssituation: Vor der Beauftragung der Rechtsanwälte Couck & Kollegen gab es sehr viele Kunden, die keinen qualifizierten Rechtsbeistand im Bau- und Architektenrecht hatten. Die Folge waren verlorene Prozesse und Existenzbedrohung. 
  • Was haben wir gemacht?: Mithilfe des Rechtsbeistands der Rechtsanwälte Couck & Kollegen fand eine fachgebietsübergreifende Beratung des Sachverständigen, sowie des Kunden im Hinblick auf die Schadensdokumentation und der Geltendmachung von Schadensersatz- und Mängelgewährleistungsansprüchen statt. 
  • Das Resultat: Weit über 100 zufriedene Kunden, eine Umsatzsteigerung im 5-stelligen Bereich durch wechselseitige Empfehlungen, sowie die Ausweitung des Kundenstamms 
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  • Ausgangssituation: Bevor die Rechtsanwälte Couck & Kollegen beauftragt wurden, gab es 40-50 aufgestaute Problemfälle, mit einer möglichen Haftungssumme im 7-stelligen Bereich, sowie belastete Geschäftsbeziehungen aufgrund offener, ungeklärter Streitfälle. Aufgrund der Streitigkeiten war es dem Mandanten kaum möglich, sich seinem Tagesgeschäft zu widmen. 
  • Was haben wir gemacht?: Die Rechtsanwälte Couck & Kollegen nahmen sich der Streitfälle an und agierten als externe Rechtsabteilung. Dabei konnten 70-80 % der Streitigkeiten außergerichtlich und einvernehmlich unter der Vermeidung von über 90 % der Streitsummen geklärt werden. Auch Regressansprüche, unter anderem von (ehemaligen) Geschäftspartnern, konnten erfolgreich abgewehrt werden
  • Das Resultat: Der Mandant kann seinem Tagesgeschäft wieder gewinnbringend nachgehen und ehemalige Gegner und scheinbar verlorene Geschäftspartner sind wieder zu einer Zusammenarbeit bereit. 

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Michael Couck - Kanzleigründer

Bleiben Sie nicht auf den Baumängeln sitzen!

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